Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Roos Fenster und Haustüren GmbH
1. Geltung dieser Bedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Roos Fenster und Haustüren GmbH (im folgenden Roos genannt) liegen diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wird.
2. Angebot, Zustandekommen des Vertrages
Das Angebot von Roos ist freibleibend und auf eine Dauer von 3 Wochen beschränkt. Die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber erfolgt in Schrift-form. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die danach von Roos versandte Auftragsbestätigung.
3. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Roos haftet nicht, wenn eine vereinbarte Ausführungsfrist aus einem Grund überschritten werden, den Roos nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten wegen schlechter Witterungsbedingungen nicht ausgeführt wer-den können. In diesem Fall verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der Überschreitungsfrist.
4. Bauseits
Der Auftraggeber sorgt in eigener Verantwortung dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten gegeben sind. Dies gilt auch für möglicherweise notwendige behördliche Genehmigungen.
5. Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber in Schriftform. Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht, gilt die Leistung von Roos als abgenommen, falls der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen ab der Erklärung der Fertigstellung keine Erklärung abgibt oder die Abnahme ohne Angabe eines Mangels verweigert.
6. Mängel
Meint der Auftraggeber, dass die Leistung von Roos mangelhaft sei, kann er die ihm nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vor und nach der Abnahme eingeräumten Rechte geltend machen. Mängelansprüche existieren nicht, wenn Grund der Mängel ein Umstand oder Verfahren ist, das der Auftraggeber trotz angemeldeter Bedenken von Roos ausdrücklich so gewünscht hat.
7. Haftung
Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Bei der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, falls der Schaden von Roos oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus diesen Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass diese verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte.
Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Roos.
8. Zahlungsbedingungen
Die von Roos erbrachten Leistungen sind innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Verpflichtung zur einer möglichen Mangelbeseitigung ruht, solange der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist.
9. Sonstiges
Der Vertragsinhalt ist in der Auftragsbestätigung von Roos verbindlich festgelegt. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, sind die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt eine andere, wirksame Bedingung, die dem Zweck der unwirksamen Bedingungen möglichst nahekommt.